Rechtliche Fragen für Gemeinden und Interpreten (Teil 1 von 2)

Das sind mal Probleme ...
(Bilder: SXC.hu, greekgod, treknerd, fishmonk, gmarcelo / Bearbeitung: ekkaleo.de)
Rechtsfragen gehören heutzutage und leider zunehmend zu den “notwendigen Übeln”. Alles ist irgendwie und irgendwo geregelt. Selbst für den Bereich der Kirchen und Gemeinden trifft das mehr zu, als man zunächst vermuten würde. Ebenso verhält es sich in Bezug auf Interpreten, Lieder bzw. Noten aus dem Bereich der christlichen Popularmusik. — Mindestens ein Beamer steht ja wohl in jedem Gemeindehaus, Musikeinspielungen und Videosequenzen gehören zum ‘guten Ton’. Und meist findet man mehr als eine Liederbuchsammlung vor, bisweilen auch einen Chor mit entsprechenden Chorausgaben … — Es gibt sehr viel dabei zu beachten, was für den Laien und selbst für hauptamtliche Mitarbeiter kaum noch zu durchschauen ist. Das mag beklagenswert und bisweilen ziemlich lästig sein, läßt sich jedoch nicht großartig ändern. D.h. Rechtsfragen wird es vermutlich immer zu klären geben.
In diesem Artikel beschäftigen mich insbesondere die Sachen, wo es um den Bereich Musik, Medien usw. in der Gemeinde geht. Dabei habe ich auch nicht alle Informationen bzw. das komplette Verständnis. Zudem ist es sogar verboten, Rechtsberatung zu machen als Laie, lediglich einige Rechtsinformationen dürfen weitergegeben werden. Mir geht es viel mehr darum, zu sensibilisieren, um vor Ort besser die Klippen umschiffen zu können und auch, um vielleicht neue Lösungen zu erarbeiten, die mit den heutigen Herausforderungen besser funktionieren.
Für Kirchen & Gemeinden: Verträge mit Verwertungsgesellschaften
Wer sowas als Kirche bzw. Gemeinde noch nicht hat, sollte sich schnellstens darum bemühen! Das ist heutzutage absolut notwendig, um eine gewisse Rechtssicherheit zu haben. Und die Gebühren kosten wirklich nicht die Welt. Alle Gemeinden, die einem großen Kirchen- bzw. Gemeindebund angehören, haben hier einen Vorteil: diese Bünde haben direkte Verträge mit Verwertungsgesellschaften bzw. Lizenzanbietern und können diese durch Rahmenverträge sozusagen an ihre Mitgliedsgemeinden weiterreichen. Dabei sind natürlich immer die entsprechenden Bedingungen zu beachten. Auf jeden Fall lassen sich enorme Kosten sparen und man hat eine hohe Rechtssicherheit. Ganz nebenbei bekommt man meist auch noch Rechtsinformationen und Erfahrungsberichte von den Experten des Gemeindebundes. Damit läßt sich in der Praxis gut arbeiten.
Was auf jeden Fall notwendig sein dürfte, ist ein Vertrag mit der “GEMA”, z.B. wenn man in der Gemeinde CDs abspielen möchte. Die GEMA kümmert sich um alles, was HÖRBAR ist, also, wo es um Abspielen, Aufführungen usw. geht. Auch, wenn man Konzerte veranstaltet, muss man sich um die ganzen GEMA-Angelegenheiten kümmern! Dabei gelten so viele Bedingungen und Individualregelungen, dass man sich wirklich in Ruhe schlau machen sollte, was für die eigene Kirche/ Gemeinde zutrifft.
Weiterhin dürfte ebenfalls für alle Gemeinden heutzutage eine weitere Sache hinzukommen, nämlich die Regelungen für das Vervielfältigen und Zeigen von Liedern, sprich Liedtexte und Noten. Hierbei geht es um das SICHTBAR machen von urheberrechtlich geschützten Resourcen, somit sind Verwertungsgesellschaften wie etwa die “VG Wort” oder neu auch die “CCLI” in Deutschland verantwortlich. Z.B. gibt es für die VG Wort bei vielen Gemeindebünden Rahmenverträge für Mitglieder. Die CCLI ist erst seit kurzem in Deutschland tätig, kommt aus den USA und Großbritannien, dürfte jedoch für den Bereich “SICHTBAR” mittlerweile die besten Angebote haben. Diese Lizenzagentur ist voll auf den christlichen Bereich spezialisiert und wird auch von Christen geführt. Die Preise sind moderat und die Angebote voll für den gemeindlichen Einsatz ausgerichtet, unter anderem mit einem Songprogramm usw.. Interessant bei der CCLI ist auch die Abdeckung von Film- und Videolizenzen. Dies ist ein Bereich, an den viele Gemeinden/ Kirchen noch gar nicht denken. Manche meinen sogar, bestehende Verträge decken dies ab - was jedoch selten der Fall ist! Wobei auch bei der CCLI Vorsicht geboten ist, denn die Lizenzen beziehen sich nach meiner Erkenntnis nur auf Filmmaterial von Verlagen aus christlichen Kreisen. D.h. etwa Hollywood-Filme oder Independent-Material wäre damit nicht abgedeckt. Ohnehin wird etwa bei DVDs von den meisten Gemeinschaften geflissentlich “übersehen”, dass es sich um die Privatausgabe handelt, nicht um die Vorführausgabe (die natürlich teurer und nicht immer zu bekommen ist …).
Wichtig: Die Kosten für die rechtlichen Regelungen und eventuell auftretende Sonderfälle (Abmahnungen, Nachforderungen etc.) sollten im Haushalt mit eingeplant werden. Auch wenn die oben genannten Verträge notwendig sind und Rechtssicherheit bieten, wird dennoch nicht alles damit geregelt. Zum Beispiel Lieder von Independent-Künstlern, die (noch) verlagsfrei sind und bei keiner Agentur/ Gesellschaft gelistet sind, könnten unter Umständen Probleme bereiten, wenn sich etwa nachträglich die Künstler selbst oder doch Gesellschaften mit Ansprüchen melden. Gleiches gilt für die Gruppe der Lieder, die in Büchern unter “Rechte unbekannt” laufen. Außerdem bieten die Verträge noch keine Regelungen für jedes Detailproblem. So ist beispielsweise derzeit völlig unklar, ob man Predigten auf die Gemeindewebseite stellen darf, wenn darin Musiktitel enthalten sind. Hierbei herrscht eine völlig unklare Rechtslage, nicht nur in Bezug auf Kirchen und Gemeinden. Selbst wenn es sich um lizenzfreie Musik handelt, man aber bereits einen pauschalen GEMA-Vertrag abgeschlossen hat …
Für Interpreten: rechtliche Möglichkeiten
Es steht jedem Künstler frei, ob er beispielsweise GEMA-Mitglied wird oder nicht. Für Mitglieder ergeben sich jedoch zahlreiche wichtige Regelungen, die man wissen sollte: beispielsweise muss man dafür Gebühren zahlen, wenn man EIGENE Lieder auf der EIGENEN Webseite kostenlos zum Download anbieten möchte. Auch sollte man sich im Klaren sein, dass sogenannte freie Lizenzen (z.B. “Creative Commons”) nicht alle Probleme lösen, wenn man mit Kirchen & Gemeinden in Verbindung tritt, diese aber Verträge laufen haben (der Normalfall). D.h. es gibt keine rechtsfreien Räume, wo es um das Vervielfältigen und Verbreiten von Liedern und Musik (hörbar & sichtbar machen) im kirchlichen und gemeindlichen Bereich geht. Die gegenwärtige Rechtslage in Deutschland sowie der EU verhindert praktisch vielfach den offenen Zugang zu Kunst und freie Teilhabe. Wirkliche Offenheit und Teilhabe wären aus meiner Sicht aber genau die Ziele, die ein Nachwuchstalent, z.B. ein Liederschreiber, auch im christlichen Sektor hat. Anders gesagt: wer seine Lieder weit verbreitet haben möchte und sogar Einnahmen erzielen will, kommt an Lizenzen bzw. Verträgen nicht vorbei. Dabei muss es nicht unbedingt der klassische Weg mit GEMA, VG Wort oder neu CCLI sein, es geht durchaus auch mit den “Creative Commons”, doch dazu in Kürze mehr auf ekkaleo.
Gleiches wie für die GEMA gilt auch direkt im Bezug auf die Frage: ‘Label oder Eigenverlag?’ Denn inzwischen ist eine Zeit angebrochen, wo eine zwischen Künstler und Endnutzer geschaltete Institution nicht mehr unbedingt erforderlich ist. Ist man einmal bei einem Label bzw. Verlag, ergeben sich daraus eben nicht nur Vorteile. Will man im Nachhinein da raus, geht es meist nicht (mehr). Es gibt genügend Beispiele der letzten Jahrzehnte, wo Künstler nicht mehr an ihre eigene Kunst herankamen, von Einnahmen ganz zu schweigen. Und ja, auch im christlichen Bereich gibt es solche Fälle. — Was ich sagen will: solche rechtlichen Fragen sind zu wichtig, um sie zu ignorieren. Gerade als Künstler sollte man sich frühzeitig über seinen grundsätzlichen Weg klar sein, d.h. Eigenverlag oder Label, freie Lizenzen oder klassische Verwertungsgesellschaften. Solange sich in Zeiten von Web2.0 und “Informationszeitalter” noch keine dauerhaften Praxislösungen herauskristallisiert haben, ist Vorsicht geboten. Gerade die ganzen “Verwerter” und “Lizenzer” sind, was ihr Denken in Bezug auf neue Medien (Web2.0, Mobile Dienste usw.) betrifft, oftmals ziemlich verkrustet, unflexibel, ja, sogar unwillig. Gerade dieses Aufeinandertreffen von verschiedenen Mentalitäten erschwert Praxislösungen für den Alltag obendrein.
Eine Illusion sollte man sich - insbesondere als Newcomer - jedoch nicht machen: nämlich, das man vom Schreiben christlicher Lieder leben könnte in Deutschland. Auf Dauer ist das sicher nicht völlig ausgeschlossen, wird wohl nur funktionieren, wenn man bereits einen gut eingeführten Namen, und sehr wichtig, einen großen Backkatalog hat. Newcomer wiederum müßten innerhalb kurzer Zeit eine hohe Verbreitung und damit einhergehend auch eine hohe Nutzungsrate erzielen. Dies halte ich zur Zeit für ausgeschlossen, u.a. weil der christliche Markt in Deutschland einfach zu klein und unflexibel ist. Zwar wirbt u.a. CCLI-Deutschland damit, dass in Großbritannien einige Liederschreiber nur von den CCLI-Tantiemen leben könnten, nennt jedoch, wie zu erwarten, keine Namen.
Zentrale Probleme & Fazit:
Damit wird ein zentrales Problem des ganzen Themas deutlich: mangelnde Transparenz. Gemeinden zahlen zwar für Verträge, fragen sich insgeheim aber doch, wie die Gebühren aufgeschlüsselt sind und wer was erhält. Ebenso die Interpreten, für die unklar ist, was nun Verwaltungsgebühren sind, was an ihr Label geht und was dann bei ihnen rauskommt. Vom Endnutzer ganz zu schweigen …
Ein weiterer ernstlicher Schwachpunkt ist die Diskrepanz zu aktuellen medialen Entwicklungen und Nutzungsgewohnheiten. Die Verlage, Verwertungsgesellschaften und teilweise auch die Künstler (sorry!) hinken der - zugegebenermaßen - sehr schnellen Entwicklung hinterher. Sie reagieren immer nur, statt zu agieren. Es wird nur verteidigt, statt mitzumachen. Zu wenige Verlage und Verwertungsgesellschaften arbeiten mit den Nutzern - seien sie privat oder kirchlich/ gemeindlich - zusammen. Die CCLI ist zwar hier ein erster begrüßenswerter Ansatz für den kirchlichen Bereich, doch dies kann nicht wirklich das Ende der Fahnenstange sein, oder?
Fazit: Die rechtlichen Fragen und Probleme sind, wie gesagt, zu wichtig, um sie ignorieren zu können. Und zu viel Geld kosten sie so - oder so! Und das gilt gleichermaßen für Gebilde wie Kirchen und Gemeinden, für Künstler, wie letztlich auch für den ganz privaten Endnutzer. Die beiden erstgenannten sind aus meiner Sicht unbedingt verpflichtet, sich für ihren Fall kundig zu machen, was gilt. Dabei ist es entscheidend, nicht hysterisch und paranoid zu werden, sondern in vernünftiger und ausreichender Form den Anforderungen Genüge zu tun - nicht mehr und nicht weniger. Denn Eines ist ja auch klar: Überregulierung gibt es bereits genug, da sollten wir erst Recht die Kirche im Dorf lassen.





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